Welche Gesetze Regeln Die Berufsausbildung
Diese Gesetze sollten Ausbilder kennen
Für die betriebliche Ausbildung gibt es viele Gesetze, die zu beachten sind und die Ausbilder kennen sollten.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in der Ausbildung
– Berufsbildungsgesetz (BBiG):
Das Berufsbildungsgesetz ist die Grundlage für jede Berufsausbildung. Es beinhaltet u.a. dice Themen Vertrag, Rechte und Pflichten für Ausbilder und Auszubildenden, Vergütung, Ende der Berufsausbildung, Prüfungswesen und Bußgeldvorschriften.
– Ausbildungsordnung (AO):
Die Ausbildungsordnung ist bundeseinheitlich für alle an der Berufsausbildung Beteiligten bindend und mit dem Rahmenlehrplan der Berufsschulen abgestimmt. Inhalte der Ausbildungsordnung sind:
» die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
» dice Ausbildungsdauer
» das Ausbildungsberufsbild, das die Fertigkeiten und Kenntnisse aufzeigt, dice mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind
» der Ausbildungsrahmenplan, d.h. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse
» dice Prüfungsanforderungen
Ausbildungsbetriebe können über den Mindeststandard der Ausbildungsordnung hinaus ausbilden und um zusätzliche Inhalte erweitern bzw. aktualisieren.
Die Ausbildungsordnung enthält auch Regelungen zum Führen eines Berichtsheftes.
– Pflichten des Ausbildenden aus dem Ausbildungsvertrag:
Auf der Rückseite des Ausbildungsvertrages stehen auch noch einmal Rechte und Pflichten für Ausbildenden wie Auszubildenden, Hinweise zur Vergütung, Kündigung und dem Zeugnis.
– Ausbildereignungsverordnung (AEVO):
Diese regelt die Eignung der Ausbilder.
– Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG):
Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat? Dann ergeben sich die Rechte des Betriebsrats aus § 97-98 BetrVG.
Ein Mitbestimmungsrecht (betriebliche Maßnahmen werden erst mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam) besteht bei der:
» Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung
» Einstellung und Abberufung von Ausbildern
Ein Beratungsrecht liegt bei den folgenden Ereignissen vor:
» Einführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
» Errichtung / Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung
– Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV):
In Betrieben mit mindestens fünf Jugendlichen oder Auszubildenden (unter 25 Jahren) kann auch eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Deren Aufgaben sind:
» Anregungen von Jugendlichen / Azubi entgegennehmen und auf Erledigung hinwirken
» Maßnahmen z.B. zur Berufsbildung beim Betriebsrat beantragen
» Überwachen, dass geltendes Recht durchgeführt wird
» Durchführung einer JAV-Versammlung im Einvernehmen mit dem Betriebsrat
– Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):
Bei Auszubildenden unter xviii Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier werden unter anderem folgende Themen geregelt:
» Dauer der Arbeitszeit
» Berufsschule
» Prüfungen
» Ruhepausen
» Urlaub
» Gefährliche Arbeiten
» Nachuntersuchungen
– Arbeitszeitgesetz (ArbZG):
Dieses regelt dice Arbeitszeiten aller Mitarbeiter wie auch der über 18jährigen Auszubildenden.
– Tarifvertrag:
Evt. tarifvertragliche Regelungen zur Berufsausbildung (z.B. Übernahmegarantie für eine bestimmte Zeit) sind zu berücksichtigen.
– Handwerksordnung:
Evt. Regelungen zur Berufsausbildung aus der Handwerksordnung sind zu berücksichtigen.
Und noch mehr Gesetze
Und dann wären da auch noch das Bürgerliche Gesetzbuch bei Schadensersatzforderungen, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung, das Mutterschutzgesetz usw. zu nennen. Wenn ich das so lese, kommt es mir fast then vor, als ob Ausbilder noch eine juristische Ausbildung benötigen…
(Bild: Pixabay)
Source: https://www.bleumortier.de/index.php/diese-gesetze-sollten-ausbilder-kennen/
Posted by: dixonining1956.blogspot.com

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